Gespeichert von Weltrevolution am
Die IKS hat beschlossen, den Mitgliedern der angeblichen ”Internen Fraktion” der IKS (IFIKS) (1) die Anwesenheit an den öffentlichen Veranstaltungen und Lesertreffen (Permanenzen) unserer Organisation zu verbieten. Es ist das erste Mal, dass die IKS einen solchen Entschluss fällt, und die Gründe dafür sollen öffentlich gegenüber den Elementen und Gruppen des proletarischen politischen Milieus und der gesamten Arbeiterklasse erläutert werden.
Dieser Entscheid folgt auf den Ausschluss derselben Mitglieder der IFIKS während des 15. Kongresses, der im Frühjahr 2003 abgehalten worden war (2) und ist eine Folge der Gründe, die zu diesem Ausschluss geführt haben: Diese Leute haben eine Spitzeltätigkeit gegenüber unserer Organisation aufgenommen.
Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Tatsache allein, dass diese Leute aus der IKS ausgeschlossen wurden, bedeutete noch nicht, dass ihnen die Teilnahme an den öffentlichen Veranstaltungen unserer Organisation verwehrt gewesen wäre. Wenn die IKS beispielsweise jemanden wegen einer Lebensführung ausschließt, die unvereinbar ist mit der Zugehörigkeit zu einer kommunistischen Organisation (wie die Drogensucht), so würde dies die betreffende Person nicht daran hindern, immer noch auf den öffentlichen Veranstaltungen der IKS zu erscheinen.
Weil sich diese Elemente aber entschieden haben, sich wie Spitzel zu verhalten, können wir ihre Anwesenheit an diesen Veranstaltungen nicht mehr hinnehmen. Dieser Beschluss der IKS wird bei jeder Person angewendet, die sich der Veröffentlichung von Informationen widmet, die die Arbeit der Repressionsorgane des bürgerlichen Staates erleichtern.
Unser Beschluss stellt in der Geschichte der Organisationen der Arbeiterbewegung keine Ausnahme dar. Diese Organisationen haben immer den Grundsatz vertreten, Spitzel rauszuschmeißen, um die Sicherheit der revolutionären Organisationen und ihrer Mitglieder zu gewährleisten.(3)
Obwohl wir dieses Thema in den Spalten unsere Presse bereits behandelt haben (vgl. Weltrevolution Nr. 117: ”Polizeiähnliche Methoden der ‚IFIKS‘”), sollen hier die Fakten, die den 15. Kongress dazu veranlassten, die Mitglieder der angeglichen ”Fraktion” auszuschließen, in aller Kürze in Erinnerung gerufen werden:
1. Die Veröffentlichung des Datums einer internen Konferenz der IKS-Sektion in Mexiko im Internet (im ”Bulletin” Nr. 14 der ”Fraktion”), und zwar eine Woche vor der Abhaltung dieser Konferenz. Dies bedeutete, dass die Polizei auf der ganzen Welt ihre Kontrolle und Überwachung in den Flughäfen und an den Grenzen verstärken und gezielt ausrichten konnte (denn unsere Presse hat immer wieder davon berichtet, dass internationale Delegationen an solchen Konferenzen teilzunehmen pflegen). Darüber hinaus wussten die Mitglieder der IFIKS genau, dass gewisse Genossen von uns früher bereits direkt Opfer der Repression waren und dass einzelne gezwungen waren, das Land ihrer Herkunft zu verlassen.
Als wir dieses Verhalten an den Pranger stellten, antworteten die Mitglieder der ”Fraktion”, dass das Datum erst am Tag der Abhaltung unserer Konferenz veröffentlicht worden sei und es keinen Grund gebe, ”hysterisch zu werden”. Diese Antwort war aber eine schamlose Lüge, was durch jeden und alle auf der Website der ”Fraktion” überprüft werden kann. Die Nr. 14 ihres Bulletins datiert vom 24. November 2002, mit anderen Worten sechs Tage vor dem für die Konferenz vorgesehenen Datum. Die IKS selbst erfuhr von dieser Veröffentlichung am 26. November und stellte sich deshalb ernsthaft die Frage, ob gewisse Delegierte noch zu dieser Konferenz geschickt werden können. (4)
2. Die Veröffentlichung der richtigen Initialen eines unserer Mitglieder, verbunden mit der Nennung seines gegenwärtigen Pseudonyms. Da die ”Fraktion” die Tatsachen nicht bestreiten konnte, versuchte sie, von der Anschuldigung abzulenken: ”Wir wollen lediglich daran erinnern, dass die Initialen C.G. unter zahlreichen Artikeln in Révolution Internationale und der Revue internationale der 1970er Jahre stehen. Unter den Initialen C.G. ist das Organisationsmitglied Peter von heute im proletarischen Lager bekannt.” (Bulletin der IFIKS Nr. 18) Was bedeutet dieser letzte Satz? Dass die IFIKS will, dass die Gruppen der proletarischen politischen Milieus genau wissen, WER dieser Peter ist, vom dem in ihren Texten lang und breit die Rede ist. Zunächst kann man sich wirklich fragen, inwiefern diese Information es diesen Gruppen erlaubt, die gestellten politischen Fragen besser zu verstehen. Aber selbst wenn man einmal annimmt, dies sei der Fall, so wusste die IFIKS genau, dass von all diesen Gruppen einzig das IBRP C.G. kannte, und zwar das gleiche IBRP, das schon sieben Monate vorher bei einem Treffen mit der IFIKS über die wirkliche Identität von Peter informiert worden war (vgl. Bulletin der IFIKS Nr. 9). Was die anderen revolutionären Gruppen betrifft (so die IKP), wussten diese - im Gegensatz zur Polizei - schlicht nicht, wer C.G. ist. Es stimmt zwar, dass in den 70er Jahren zahlreiche Artikel mit C.G. gezeichnet waren; doch weshalb sind diese Initialen vor mehr als 20 Jahren aus unserer Presse verschwunden? Die Mitglieder der IFIKS wissen es sehr genau: Weil die IKS zur Einsicht gekommen war, dass man die Arbeit der Polizei mit der Veröffentlichung der richtigen Initialen eines Mitgliedes erleichtert. Wenn es die IFIKS aus politischen Gründen tatsächlich als unabdingbar erachtet hätte anzugeben, wie das Organisationsmitglied Peter seine Artikel zeichnet, so hätte sie die jüngeren Namen nennen können, und nicht den ältesten. Doch es ging ihr offensichtlich nicht darum: Das Ziel war vielmehr, C.G. ”abzuschießen”, damit sich die anderen Organisationsmitglieder vor Augen führen können, welchen Preis man bezahlt, wenn man gegen die IFIKS kämpft. Ihr Gefasel, mit dem sie versucht, ihre Untat zu rechtfertigen, veranschaulicht lediglich die Mentalität von Spitzeln und Verrätern, die ihre Mitglieder je länger desto mehr beherrscht.
Bei der Durchsicht ihrer Bulletins fällt auf, dass Klatsch und Denunziationen gegenüber der IKS und ihren Militanten die Hauptwerkzeuge der ”Fraktion” sind:
- im Bulletin Nr. 13 ist zu lesen, die IKS habe einen ”luxuriösen Saal” für eine öffentliche Veranstaltung gemietet;
- in der Nr. 18 finden wir den detaillierten Bericht über eine öffentliche Veranstaltung des PCI-Le Prolétaire, in dem alle Gesten und Fakten von ”Peter alias G.C.” beschrieben sind;
- in Nr. 19 geht es erneut um Peter, der bei dieser oder jener Demonstration ”alleine die Presse verkauft hat”, und es wird eine ”höchst politische” Frage aufs Tapet gebracht: ”Schließlich, und ihr versteht, weshalb wir auch diese Frage stellen, wo ist Louise? Abwesend an Demonstrationen, abwesend an öffentlichen Diskussionsveranstaltungen, ist sie erneut ‚krank‘?”.
Die Hauptbeschäftigung der Mitglieder der ”IFIKS”, nebst ihrer Präsenz an Demonstrationen und Diskussionsveranstaltungen der IKS, ist zu erfahren, WER abwesend ist, WER anwesend ist, WER was macht und WER was sagt, um dann alle Fakten und Gesten über unsere Militanten öffentlich zu machen. Dies ist eine Arbeit, die derjenigen von Geheimdienstagenten gleicht. Wir können den Mitgliedern der ”IFIKS” nicht verbieten, die Demonstrationen zu durchkämmen, um uns zu überwachen. Doch wir können verhindern, dass sie ihre schmutzige Spitzelei auf unseren öffentlichen Diskussionsveranstaltungen betreiben. Sie haben dort bereits ein Redeverbot erhalten, solange sie uns das der IKS entwendete Geld nicht zurückgeben. Die alleinige Motivation für ihr jeweiliges Erscheinen ist die polizeimässige Bespitzelung und die Jagd nach Leuten, welche an unseren Positionen interessiert sind.
Eines der klarsten und unwiderlegbarsten Beispiele des polizeimässigen Vorgehens der ”IFIKS” findet man im Text ”Letzte Richtigstellung”, der im Bulletin Nr. 14 veröffentlicht wurde und in dem man Folgendes lesen kann: ”Man muss zuallererst wissen, dass dieser Text (unser Artikel ”Die Internationale Kommunistische Partei im Schlepptau der ‚internen Fraktion der IKS‘”, veröffentlicht in Weltrevolution Nr. 116) aus der Hand von G.C. alias Peter stammt, was der Stil des Artikels beweist” (von uns unterstrichen). In seiner berühmten Broschüre Was jeder Revolutionär über die Repression wissen muss rät Victor Serge den kommunistischen Militanten ”folgendes Sprichwort aus Polizeikreisen niemals zu vergessen: Gebt mir drei Zeilen Geschriebenes und ich werde den Autor an den Galgen bringen”. Heute, wo die meisten Texte direkt mit dem Computer und nicht mehr von Hand geschrieben werden, ist die Analyse des ”Stils” eines Dokumentes das wichtigste Mittel, um dessen Autor zu identifizieren, und die ”IFIKS” leitet damit brav Wasser auf die Mühlen der Polizei.
Wir wollen klarstellen, dass wir keine Gründe dafür haben anzunehmen, die Mitglieder der ”Fraktion” seien von der Polizei bezahlt, und auch nicht dafür, dass sie von dieser ”gelenkt” seien. Doch macht die Tatsache der unentgeltlichen und beliebigen Denunziation deshalb alles weniger schlimm?
Manch einer mag sagen, dass all diese Informationen für die Polizei keine Hilfe sind. Dies heisst aber, nicht im Geringsten deren Methode verstehen, die darin besteht, jedes kleine Indiz auszuwerten, um von den Organisationen der Arbeiterklasse ein laufendes Organigramm zu führen. Dieses Vorgehen der Polizei ist von Victor Serge sehr gut in seiner Studie über die russische Ochrana beschrieben worden. (5) Wäre es nicht naiv, sich vorzustellen, die modernen Geheimdienste seien weniger geschickt als ihre zaristischen Vorgänger?
Man könnte auch sagen, das Saalverbot für die Mitglieder der ”IFIKS” nütze nichts, da die Polizei jederzeit einen Unbekannten schicken könne, um sich auf unseren Diskussionsveranstaltungen umzusehen. Das ist tatsächlich wahr. Bedeutet dies jedoch, dass wir es weiterhin tolerieren, dass sie zu unseren Diskussionsveranstaltungen kommen, um ihre Notizbücher zu füllen? Diese Leute haben bereits bewiesen, dass es ihnen nichts ausmacht, alles zu veröffentlichen; sie haben bereits erklärt, dass sie keinerlei Loyalität gegenüber der IKS und deren Militanten, von denen sie detaillierte Kenntnisse haben, verspüren. Sollen wir offene und erklärte Denunzianten tolerieren, mit dem Argument, dass wir verdeckte Denunzianten nicht erkennen können?
Auch könnte man sagen, die staatlichen Geheimdienste hätten keinerlei Interesse an einer dermassen kleinen Organisation wie der unseren. Die gesamte Geschichte der Arbeiterbewegung beweist, dass die Geheimdienste des bürgerlichen Staates die potenzielle Gefahr nie unterschätzt haben, welche die revolutionären Organisationen darstellen, so bescheiden ihre Grösse und ihr Einfluss in der Arbeiterklasse zu einem gegebenen Zeitpunkt auch sein mögen. Trotz der Tatsache, dass heute der ”demokratische” Staat in der Regel keine offene Repression gegen die Gruppen der Kommunistischen Linken anwendet, sind diese schon Repressionsmassnahmen unterworfen worden (so die Hausdurchsuchungen gegen die Internationale Kommunistische Partei in den 70er Jahren). Auch die IKS wurde nicht verschont, da einige unserer Genossen, wohlverstanden in den ”demokratischsten” Ländern, Opfer von Hausdurchsuchungen, Observationen, ausgedehnten Verhören an Grenzposten, offensichtlichen polizeilichen Beobachtungen zur Einschüchterung und Kommandoaktionen von bewaffneten Elementen wurden, die wahrscheinlich mit dem Staat unter einer Decke stecken. All dies wissen die Mitglieder der ”IFIKS” sehr gut.
Heute besteht eine der grössten Schwächen der revolutionären Organisationen und deren Militanten darin, dass all die elementaren Sicherheitsmassnahmen vergessen werden, welche es den revolutionären Organisationen der Vergangenheit erlaubt haben, ihre Aktivitäten aufrechtzuerhalten und der Repression des bürgerlichen Staates, ob demokratisch oder ”totalitär”, die Stirn zu bieten. Heute wie gestern müssen die revolutionären Organisationen sich elementare Regeln der sogenannten ”politischen Hygiene” aneignen. Und eine dieser Regeln besteht darin, Denunzianten aus unseren Diskussionsveranstaltungen zu weisen.
IKS 30.8.0311
(1) Es handelt sich um die folgenden Elemente: Aglaé, Alberto, Jonas, Juan, Leonardo, Olivier, Sergio, Vicente und eventuell weitere Mitglieder der IFIKS, die dieser kürzlich eventuell beigetreten sind und das Verhalten der Genannten unterstützen.
(2) Vgl. dazu unsere Artikel "Der 15. Kongress der IKS: Ein Kampf an zwei Fronten" in Weltrevolution Nr. 118 und "Polizeiähnliche Methoden der ‚IFIKS'" in Weltrevolution Nr. 117.
(3) Vgl. dazu unseren Artikel "Revolutionäre Organisationen gegen Provokationen und Verleumdungen" in Weltrevolution Nr. 111.
(4) Bevor der Kongress den Ausschluss der Mitglieder der "Fraktion" verkündete, schrieben wir zweimal allen diesen früheren Organisationsmitgliedern und fragten sie, ob sie sich persönlich hinter die Veröffentlichung dieser Information stellten oder ob es sich umgekehrt um einen Akt gehandelt habe, mit dem sie individuell nicht einverstanden gewesen seien. Sie hatten also genügend Gelegenheit, um auf die Sache zurück zu kommen. Wie man ihren Antwortschreiben, die auf ihrer Website öffentlich zugänglich sind, entnehmen kann, erhielten wir keine Antwort auf die klar gestellte Frage. Erst nach dem Kongress ist nun zu lesen, dass "wir (die Fraktion) bereitwillig zugeben, dass wir bei der Wiedergabe eures Briefes vorsichtiger hätten sein und diesen Passus weglassen sollen". Dabei handelt es sich wieder um reine Scheinheiligkeit: Um unseren Brief im Internet auf Französisch zu veröffentlichen, musste er zuerst aus dem Spanischen übersetzt werden. Hat dies die "Fraktion" im Schlaf getan?
(5) siehe: Was jeder Revolutionär über die Repression wissen muss.