Staatsbankrotte

Eurokrise - Staatsbankrotte...

Normalerweise schlägt die Schuldenfalle zu, wenn der Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen kann und insolvent wird. Dann kann der Gläubiger eine Reihe von Ansprüchen geltend machen (z.B. Pfändungen), wenn nötig mit Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstrecker, Abtretungen usw. Dies ist die Alltagspraxis bei der Regelung von Insolvenzen. Was aber wenn ein Staat pleite geht? Zurzeit stehen immer mehr Staaten vor dem Staatsbankrott.

Verträge zwischen Staaten werden durch internationale, bilaterale oder multilaterale Übereinkommen zwischen Staaten abgesichert. Dies funktioniert meistens gut, weil das Überleben der Nationalstaaten vom Welthandel und internationalen Finanzsystem abhängt. In Anbetracht des Staatsbankrotts von immer mehr Staaten – auch und vor allem im Euro-Bereich – stellt sich mittlerweile heraus, dass es keine Instanz gibt, die die üblichen Insolvenzmaßnahmen gegenüber einem bankrotten Staat durchsetzen kann.

 

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